Designschutz – braucht man den?
Gute Ideen brauchen Schutz, denn sie werden schneller kopiert als erdacht und entworfen. Es empfiehlt sich deshalb, ein neues Logo in seiner Form- und Farbgebung schützen zu lassen.
Wie geht das mit dem Designschutz?
Was muss ein Unternehmen, ein Freiberufler, ein Mediziner tun, wenn er sein neues Design schützen lassen möchte? Einen Designschutz beim Deutschen Patent- und Markenamt zu beantragen.
Dabei werden Muster hinterlegt, registriert und somit amtlich erfasst. Das stärkt natürlich die Position des Rechteinhabers, wenn im Streitfall um Kopien oder Nachahmungen die Frage aufkommt, wer zuerst da war. In diesem Fall ist eine datierte Registrierung beim DPMA ein echtes Pfund.
Umfangreiche Information auf den Seiten des DPMA
Die Kosten für den Designschutz sind wirklich moderat, für die erste Registrierung sind noch nicht einmal 100€ Gebühren zu entrichten und der Designschutz ist für 5 Jahre aktiv. Hinzu kommen ggf. Gebühren für die Unterstützung eines Anwaltes, wenn man auf eine rechtliche Beratung in diesem Zusammenhang Wert legt.
Durch das eingetragende Design wird ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, also die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts, gewährt.
Der Schutz dauert zunächst fünf Jahre, bei aufgeschobener Bildbekanntmachung 30 Monate. Sie können Ihren Designschutz bis zu viermal auf die Höchstschutzdauer von 25 Jahren verlängern. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt also maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Mehr Informationen auf den Seiten des DPMA …
Langfristig gesehen muss man im Einzelfall prüfen, ob es Sinn macht, den Schutz in vollem Umfang aufrecht zu erhalten, ungeachtet der Kosten. Zahlreiche Irrtümer in diesem Zusammenhang räumt dieser (nicht mehr ganz frische) Artikel von blog-it-recht.de aus. Spätestens hier empfiehlt es sich, den Rat eines auf Markenrecht spezialisierten Anwaltes einzuholen. Andere Anwälte machen das zwar auch, aber die Materie ist komplex und speziell, insbesondere auf internationalem Parkett. Gehen Sie zum Spezialisten.
Mit dem Designschutz beim DPMA stärkt der Unternehmer aus unserer Sicht dauerhaft seine rechtliche Position zur Wahrung seiner Interessen und zum Schutz seiner Wort-Bildmarke. Wir empfehlen das in jedem Fall, wenn wir ein neues Markenlogo, Firmenzeichen, Signet oder Wortmarke gestaltet haben.
Hinweis: Bitte beachten Sie, alle genannten Beträge sind Beispielangaben, die sich zwischenzeitlich geändert haben könnten. Unsere Ausführungen sind Fallbeschreibungen und keine Rechtsberatung.
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